22.02.2012, 16:36
zur ersten frage gibt es schon eine antwort:
(20.01.2012, 15:59)Niceyard schrieb: Sprungdüsen:
Das Gewicht des Trägers selbst wird bei den Sprungdüsen nicht einberechnet.
(Ja, ich weiß, das ist unrealistisch.)
Wenn man das möchte, kann man ein Körpergewicht über 100 als Abzug anrechnen
und ein Körpergewicht darunter als Freigewicht für Ausrüstung.