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Normale Version: Regelfragen LEVEL2 LEVEL1
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Es gibt mal wieder einige Fragen von mir, die vor allem mit Fahrzeugen zu tun haben.

1. Wie sind Fahrzeuge allgemein in Kampfgruppen eingebunden? Muss die Besatzung eines Fahrzeugs Teil einer Kampfgruppe sein oder agiert sie eigenständig? Sind Autopilot und -Richtschütze dann auch Teil der Kampfgruppe (zählen sie also auch als Verlust für die Gruppe)?
2. Kann ein Kanonier auch andere Befehle als Feuer und Überwachung ausführen (zB Zielen) wenn er dazu in der Lage ist (Gruppenbefehl/Spezialist)?
3. Da ein Richtschütze nur so handelt, "als hätte er" Feuer/Überwachung, kann eine Gruppe aus Richtschützen dann auch Deckung/Sprung auf/Achtung ausführen, auch wenn alle Kanoniere zB so tun "als hätten sie" Feuerbefehl?
4. Hat ein Kanonier in einem sich bewegendem Fahrzeug 2 Aktionen zur Verfügung? Kann er also zB bei Feuerbefehl den +1 auf den TW bekommen? Falls nein, kann er trotzdem einen Raketenwerfer abfeuern (was 2 Aktionen kostet)?
5. Hat ein Autorichtschütze die Befehle Feuer und Überwachung? Wenn ja, muss man dann bei Überwachung bei jeder Gelegenheit schießen? (Bei Feuerbefehl ist die Zielvorgabe ja auch stark eingeschränkt)
6. Kann ein Roboter auch zum Bedienen von Fahrzeugwaffen eingesetzt werden (Ähnlich wie man Roboter als Fahrer mit Spezialbefehl "Fahren" einsetzen kann)?
7. Kann man beim Polizeipaket (1er/SecKom/P5-WS) selektiv Teile weglassen (Wenn man zB eine andere Waffe hat) oder muss ich die Fallenlassen sobald ich aufs Spielfeld komme?
8. Wieviel "kostet" die P5 beim Polizeipaket? Kann man zu der P5/P10 im Paket dann auch eine Zweitwaffe (Netzpistole/Signalpistole) dazunehmen?


Ich hoffe dass ich nicht bei allen Fragen einfach irgendetwas im Regelwerk überlesen habe und ich euch auch nicht zu stark nerve Wink
Hallo NPC1, du nervst überhaupt nicht, ganz im Gegenteil: Solche Fragen sind sehr willkommen.
Deine Fragen sind Gold wert, weil ich dadurch die Rückmeldung bekomme, welche Regelpassagen erfolgreicher formuliert werden können. Heute habe ich aber bereits zu viel zu tun, morgen beantworte ich sie.
Bekommt eine grosse MK-Rüstung im nahkampf auch 2 W6 grundschaden (bzw. sehr gross, 3 W6)?

Sollte man "cybots" lieber gleich als Fahrzeuge/Roboter spielen oder ist eine MK 12 rüstung (das ding ist ca. 60 mm hoch) noch ok?

Und die übersichts tabbelle für T-V-S
hat bei der MK-15 je ein punkt zu wenig.

NPC, mir scheint nicht, dass Du etwas überlesen hast. Das sind ein paar seeehr spezielle Fragen, die aber tatsächlich nicht so richtig geklärt sind:

1. Fahrzeuge gelten als eigenständige Kampfgruppe. Das steht nicht explizit in den Regeln. Werde ich ändern.
Man kann sie eigentlich auch zusammenfassen. Eine Panzergruppe oder eine Motorradgruppe könnte natürlich auch aus mehreren Fahrzeugen bestehen. Es sollte pro Fahrzeuggruppe einen Gruppenführer geben, es sei denn es lenken gar keine Menschen.
2. Ein Kanonier kann natürlich auch alles mögliche andere sein, wenn er dafür ausgestattet ist.
3. Ein Kanonier kann seine spezielle Kanoniertätigkeit ausführen, sobald er am Zug ist, oder den Gruppenbefehl. Eigentlich sollte die Kanoniertätigkeit mit einem entsprechenden Spezialbefehl angezeigt werden. Für einen Kanonier in einem Fahrzeug ist das aber überflüssig.
4. Ja, er hat 2 Aktionen. Wenn er mit Feuerbefehl feuert, bekommt er +1, wenn sich das Fahrzeug die ganze Runde nicht bewegt. Geschütze ebenfalls.
Er kann somit natürlich auch Raketenwerfer abfeuern.
5. Ja, Autorichtschützen feuern immer auf das nächstgelegene Ziel, wenn sie es sehen. Das würde bei kurzer Überlegung auch heißen, dass er folglich immer auf Überwachung feuert.
6. Es ist durchaus möglich einen Roboter in ein Fahrzeug zu setzen.
7. Teile eines Pakets wegzulassen sollte möglich sein, sofern sie nicht zwingend zur Ausrüstung gehören.
8. Die Teile eines Pakets gelten für andere Berechnungen, als hätten sie normale Werte und Punkte.
Verbilligte Teile eines Pakets können aber nicht weiter verbilligt werden. Sprich: Die P5 im Pakat kann nicht selbst zur Zweitwaffe werden. Wenn man das vorhat, müsste man alle Komponenten normal kaufen.

Jorka, nun zu Deinen Fragen:

MK-Rüstungen bekommen auch einen Schadensbonus im Nahkampf, da die Rüstung selbst als Waffe zählt. Der Schadensbonus ist so hoch wie die MK-Rüstung. Ein MK-8-Träger macht also im NK W6+8 Schaden. Steht auch noch nicht in den Regeln.

Einen Cybot könnte man als Robot, als MK-12, als MK-15 oder als Lauffahrzeug aufstellen.

Ja, eigentlich ist die MK-15 Panzerung in der Liste eine MK-14-Panzerung. Ich sollte das korrigieren.

(12.02.2012, 18:49)Niceyard schrieb: [ -> ]MK-Rüstungen bekommen auch einen Schadensbonus im Nahkampf, da die Rüstung selbst als Waffe zählt. Der Schadensbonus ist so hoch wie die MK-Rüstung. Ein MK-8-Träger macht also im NK W6+8 Schaden. Steht auch noch nicht in den Regeln.

also eine Elektro Hydraulikklaue bringt mir dann kein extra schaden (z.b. bei mk-12 = W6+24) mehr.
wäre auch für warjacks ganz interessant, die haben ja noch unterschiedliche waffen Smile


Ja, das ist richtig. Ein Hieb mit der Elektrohydraulikklaue ist in etwa
genauso schlimm, wie wenn sich ein MK-12-Panzer auf dich drauf setzt. Smile
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass in Level3 eine ganze Latte von
schwereren Infanteriewaffen für solche Mechs drin sein wird.
Huhu Smile

Ich hab auch mal wieder eine Frage.

Und zwar zum Thema "Sprungdüsen":

Sprungdüsen fliegen kürzere Strecken, je mehr Gewicht sie transportieren müssen. So weit, so gut.
Laut Beispiel wird das Gewicht des Trägers jedoch komplett ignoriert, was die Frage aufwirft:
Wie wirken sich Sprungdüsen bei den doch wesentlich schwereren Morks und bei den etwas leichteren Spacern aus?
Und: kann ich auch Robots mit Sprungdüsen ausstatten und wenn ja, was wird als Gewicht des Robots veranschlagt? (Ich glaube, die Frage hatte ich ähnlich schon einmal anderswo gestellt)
Und wenn ich schon dabei bin: Können Fahrzeuge des Typs "Läufer" ebenfalls mit Sprungdüsen ausgestattet werden?

Und noch eine weitere Frage zum Thema Sprungdüsen:
Wie hoch schießen die einen in die Luft?
(Wenn einer aus Deckung heraus seine Düsen aktiviert, kann er ja immer noch bei Überwachung beschossen werden - wenn er durch ein Sichtfeld fliegt)
zur ersten frage gibt es schon eine antwort:
(20.01.2012, 15:59)Niceyard schrieb: [ -> ]Sprungdüsen:
Das Gewicht des Trägers selbst wird bei den Sprungdüsen nicht einberechnet.
(Ja, ich weiß, das ist unrealistisch.)
Wenn man das möchte, kann man ein Körpergewicht über 100 als Abzug anrechnen
und ein Körpergewicht darunter als Freigewicht für Ausrüstung.

Sprungdüsen sind eigentlich nur für normale, leichte Truppen gedacht.
Servopanzertruppen und Robots sind zu schwer dafür.

Fahrzeuge können auch keine Sprungdüsen bekommen.
Es wird Senkrechtstarter geben, aber nicht in Form von Sprungdüsenregeln.

Ein springendes Modell muss sich auf einer bogenförmigen Linie durch die Luft bewegen. Wie hoch es fliegt bzw. fliegen kann steht in den Regeln beschrieben.
In der Luft können Figuren selbstverständlich auch durch Überwachungsfeuer beschossen werden.
Eine Beschränkung auf normale leichte Truppen fände ich schlecht und lese ich so nicht aus der entsprechenden Passage heraus (75a). Ich finde die jetzige Gewichtsregelung für Servorüstungen gut.

Meiner Ansicht nach würde die neue Regelung den Zugriff auf Modelle von Drittherstellern für Level II einschränken, was ich schade fände.
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